Unser Service für Immobilienverkäufer
Jede Immobilie ist ein Einzelstück, hinsichtlich der Lage, des Zustandes der bauliche Ausstattung, des Grades der Abnutzung, oder des Renovierungsbedarf. Hinter jeder Immobilie verbirgt sich eine eigene Geschichte und die Menschen, die sie verkaufen.
Sie können den Verkauf einer Immobilie in Eigenregie durchführen, oder auch damit einen Spezialisten beauftragen. Jeder muss für sich selbst entscheiden, ob die Beauftragung eines Maklers für ihn einen Mehrwert darstellt. Viele Eigentümer unterschätzen jedoch den Aufwand, der mit dem Verkauf der eigenen Immobilie einhergeht. So sind zum Beispiel zahlreiche Unterlagen wie Energieausweise, Anliegerbescheinigungen oder Grundbuchauszüge vorzulegen, um den Hausverkauf erfolgreich abwickeln zu können.
Bei uns erhalten Sie für Ihre Immobilie eine Wertermittlung nach normativen und anerkannten Bewertungsmethoden, die den Wert Ihrer Immobilie plausibel und nachvollziehbar darstellen. Wir arbeiten auf der Grundlage von Datenerhebungen der örtlichen Gutachterausschüsse und den Kaufpreissammlungen im Grundstücksmarktbericht. Wir arbeiten nicht mit algorithmischen Softwareprogrammen, die nur die Kaufpreisforderungen in den Internetportalen und nicht die tatsächlichen Kaufpreisabschlüsse, widerspiegeln. Bei uns gibt es keine Bewertung ohne Objektbesichtigung.
Wir erarbeiten für Ihre Immobilie mit Ihnen zusammen eine passende Vermarktungsstrategie und erstellen dazu ein aussagekräftiges Exposé , damit sich auf der Käuferseite schon von vornherein die Spreu vom Weizen trennt.. Danach bewerben wir ihr Objekt zielgruppengerecht mit dem dafür geeignetsten Medium.
Es ist nicht nur wichtig einen Käufer zu finden, sondern den richtigen. Ansonsten kann man viel Geld und Zeit verlieren. Die Käuferauswahl beginnt schon bei der Planung der Besichtigungstermine. Hier gilt es schon im Vorfeld Immobilientouristen, Scheininteressenten und bonitätsschwache Bewerber rechtzeitig auszusortieren.
Ist der richtige Käufer gefunden, so gestalten wir zusammen mit Ihnen und dem Erwerber einen tragfähigen Kaufvertrag. Nach der notariellen Beurkundung sind wir auch noch für Sie da.
Überlassen Sie Ihr Vermögen nicht dem Zufall und kontaktieren Sie uns. Wir freuen uns für Sie tätig zu werden.
Maklerbeauftragung
Die vorherrschende Meinung vieler Verkäufer von Immobilien besteht darin, dass es besser und effektiver sei, möglichst viele Makler gleichzeitig mit der Vermittlung eines Objektes zu beauftragen, anstatt nur einen sogenannten Makler-Alleinauftrag zu erteilen. Dies kann sich jedoch als gewaltiger Irrtum erweisen.
Nur die Erteilung eines qualifizierten Alleinauftrags verpflichtet den Makler, die Interessen des Verkäufers intensiv, besonders sorgfältig und unter Ausnutzung aller Abschlusschancen zu verfolgen. Nur der allein beauftragte Makler wird in der Regel kostenintensive Werbe- und Verkaufsmaßnahmen für das Objekt durchführen und am Ende den höchsten Preis für die Immobilie erzielen.
Ein Makleralleinauftrag sollte in Schriftform abgefasst sein und folgende Punkte enthalten:
- Objektdaten
- Verkäuferdaten
- Maklerdaten
- Vertragslaufzeit
- Abgesprochener Verkaufspreis der Immobilie
- Provisionshöhe (bei Abschluss des Kaufvertrages)
- Pflichten des Maklers
- Etwaige Aufwandsentschädigungen
Energieausweis
Vor dem Hintergrund steigender Energiepreise sind Energieverbrauch und Energieeffizienz bei der Vermittlung von Immobilien zu wichtigen Entscheidungskriterien geworden. Auf Grundlage des Gebäudeenergiegesetz (GEG) haben potenzielle Käufer oder Mieter schon bei der Besichtigung einer Immobilie Anspruch einen Energieausweis in Form von Energieverbrauch oder Energiebedarf einzusehen.
Verbrauchsausweis
Der Verbrauchsausweis zeigt den tatsächlichen Energieverbrauch der Bewohner, und basiert auf den Heizkostenabrechnungen der letzten drei Jahre. Die Werte dieses Ausweises hängen sehr vom individuellen Nutzerverhalten ab.
Bedarfsausweis
Der Bedarfsausweis zeigt den DIN-gerecht berechneten Energiebedarf des Gebäudes und macht die Qualität der Gebäudehülle und Heizanlage damit vergleichbar mit denen anderer Gebäude. Er berücksichtigt Details zur energetischen Qualität des Gebäudes und bewertet die Heizungstechnik. Er stellt den zu erwartenden Energiedarf genauer dar und ist dadurch wesentlich aussagekräftiger als ein Verbrauchsausweis. Er ermöglicht somit eine nutzenunabhängige Beurteilung.
Gesetzliche Lage zum Thema Energieausweis
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG), vorher Energieeinsparverordnung (EnEV), schreibt allen Verkäufern und Vermietern von Immobilien vor, Ihren potentiellen Käufern oder Mietern einen Energieausweis vorzulegen. Bei Versäumnis können Bußgelder von bis zu 15.000 € anfallen.

© Stiftung Warentest / R. Reichelt
https://www.test.de/Energieausweis-Viele-aeltere-Ausweise-werden-bald-ungueltig-4805876-4880939