Unser Service für Immobilienkäufer
Eine Immobilie zu kaufen, sei es eine Wohnung oder ein Haus, ist ein großes Ereignis und mit vielen organisatorischen Schritten, Verpflichtungen und rechtlichen Begebenheiten verknüpft. Der Erwerb ist nichts Alltägliches und in den meisten Fällen eine der wichtigsten Entscheidungen im Leben eines Menschen. Sowohl als Anleger als auch als Eigennutzer ist der Immobilienkauf in dem schwer überschaubaren Markt zu einer echten Herausforderung geworden.Wir können Ihnen dabei helfen, Ihre Traumimmobilie sowohl zu finden, als auch alle notwendigen Vorgaben einzuhalten, um sorgenfrei in das gewünschte Objekt einziehen zu können.
Ist das richtige Objekt gefunden, so gestalten wir zusammen mit Ihnen und dem Verkäufer einen tragfähigen Kaufvertrag. Nach der notariellen Beurkundung sind wir auch noch für Sie da.
Wohnungseigentum war schon immer für alle Bevölkerungsschichten ein entscheidender Faktor im Vermögensaufbau und in der Alterssicherung. Es bietet Sicherheit und schafft Vertrauen. Machen Sie deshalb Ihr Immobiliengeschäft zu einem persönlichen Erlebnis und kontaktieren Sie uns. Wir freuen uns, für Sie tätig zu werden.
Geldwäschegesetz
Geldwäsche bezeichnet das Verfahren zur Einschleusung illegal erwirtschaftetem Geldes bzw. von illegal erworbenen Vermögenswerten in den legalen Finanz- und Wirtschaftskreislauf. Versucht wird dies auch durch den Kauf von Immobilien. Am 11. Februar 2021 hat der Bundestag das Gesetz zur Verbesserung der strafrechtlichen Bekämpfung der Geldwäsche verabschiedet. Es sieht unter anderem auch für Immobilienmakler und Unternehmen in der Immobilienbranche diverse Melde-, Sorgfalts- und Dokumentationspflichten vor, um diejenigen besser verfolgen zu können, die sich der Geldwäsche strafbar machen. Die wichtigste dieser Pflichten ist die Pflicht zur Identifizierung der Geschäftspartner. Bei natürlichen Personen durch Lichtbildausweis und bei juristischen Personen durch entsprechende Registerauszüge. Außerdem besteht eine umfangreiche Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflicht. Wir halten die Pflichten nach dem GWG unbedingt ein, um im Fall der Überprüfung durch die Aufsichtsbehörde nicht mit einem Ordnungsgeld belegt zu werden.